Nachteilsausgleich – was ist das?

 

Menschen mit einer Beeinträchtigung können in der beruflichen Ausbildung und bei Prüfungen Unterstützung bekommen, wenn sie wegen ihrer Beeinträchtigung Nachteile haben. Diese Unterstützung nennt man Nachteilsausgleich. Damit sollen die Nachteile ausgeglichen werden, die durch die Beeinträchtigung entstehen.

 

In der Ausbildung bedeutet das: Es kann Anpassungen geben, wie zum Beispiel mehr Zeit für Prüfungen oder andere Hilfen. Wichtig ist dabei: Die fachlichen und schulischen Anforderungen bleiben gleich.

 

Ein Nachteilsausgleich ist möglich, wenn eine Fachstelle (z. B. Schulpsychologischer Dienst oder eine andere anerkannte Beratungsstelle) bestätigt, dass eine Beeinträchtigung vorliegt. Diese Bestätigung darf nicht älter als zwei Jahre sein.

 

Die Schule informiert neue Lernende beim Eintritt über den Nachteilsausgleich. Auch die Klassenlehrperson hilft beim Antrag und erklärt, wie alles abläuft.

 

Kontakt
Verantwortliche Nachteilsausgleich am bzemme

Susanne Liechti

 

Vorgehen für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs

  1. Kantonales Gesuchsformular via untenstehenden Link ausfüllen.

  2.  Abgabe der unterschriebenen Dokumente (Gesuchsformular, Atteste) an Klassenlehrperson oder Sekretariat am Schulstandort.

  3. Klassenlehrperson oder das Sekretariat des Schulstandortes leitet alle Unterlagen an S. Liechti, Verantwortliche Nachteilsausgleich, weiter.
     

Weitere Informationen und Anmeldung
Nachteilsausgleich in der beruflichen Grundbildung, Bildungs- und Kulturdirektion Kanton Bern: